Beistandschaft
Eine Beistandschaft kann für volljährige Personen errichtet werden, wenn die Betroffenen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, wesentliche Angelegenheiten selbst zu regeln und daher Unterstützung und Schutz benötigen. Dies setzt einen Schwächezustand (z.B. psychische Beschwerden, Demenz oder eine geistige Beeinträchtigung) voraus. Mit einer Beistandschaft erhalten die Betroffenen Unterstützung in bestimmten Lebensbereichen. Für jede Beistandschaft müssen genau definiert werden, welche Aufgaben die Mandatsperson übernimmt. Mögliche Aufgabenbereiche umfassen Wohnen, Finanzen, Gesundheit oder die Abwicklung von Behördenangelegenheiten. Ebenso ist festzulegen, welche Handlungsbefugnisse der Beistand hat, um seine Aufgaben zu erfüllen.
Es gibt verschiedene Arten von Beistandschaften:
- Begleitbeistandschaft: Die Beistandsperson berät und unterstützt auf niedrigschwellige Weise. Die Handlungsfreiheit bleibt unberührt, und die verbeiständete Person behält die Zuständigkeit für alle Angelegenheiten.
- Vertretungsbeistandschaft: Die Beistandsperson kann Verträge abschließen und Geschäfte tätigen. Die verbeiständete Person kann diese Angelegenheiten ebenfalls erledigen. Hierfür müssen Absprachen der Beteiligten erfolgen. Wenn die Handlungsfähigkeit für einzelne Geschäfte eingeschränkt ist, ist deren Abschluss nur der Mandatsperson möglich.
- Mitwirkungsbeistandschaft: Bei dieser Art dürfen bestimmte Entscheidungen nur gemeinsam beschlossen werden.
- umfassende Beistandschaft: Eine umfassende Beistandschaft bedeutet, dass die Mandatsperson nahezu alle Angelegenheiten erledigen muss, gegebenenfalls gegen den Willen der Betroffenen. Diese Massnahme ist nur dann notwendig, wenn die betroffene Person aktiv, dauerhaft und erheblich Entscheidungen gegen ihre Interessen trifft. In diesem Fall wird die Handlungsfähigkeit entzogen. Diese Massnahme wird nur selten angeordnet.
Für unterschiedliche Aufgabenbereiche können verschiedene Arten von Beistandschaften angeordnet und kombiniert werden. So entsteht eine massgeschneiderte Beistandschaft, die dem individuellen Schutzbedarf und den Bedürfnissen der betroffenen Person entspricht. Wenn hingegen nur geringe Unterstützung benötigt, gibt es Alternativen zur Beistandschaft, wie beispielsweise Unterstützungsleistungen durch die EsGate GmbH.
